Hundetrainer §11 TierSchG
Seit Juli 2013 gibt es eine Änderung des Tierschutzgesetzes §11. Bundesweit müssen (fast) alle, die mit dem Umgang mit Tieren ihr Geld verdienen, verpflichtend einen Sachkundenachweis ablegen.
Selbstverständlich bin ich auch als Hundetrainer verfügbar ruft mich einfach dafür gerne an und wir besprechen das weitere Vorgehen (+49 0151 23420201).